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Der eidgenössischen Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» soll ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Die Vernehmlassungsvorlage soll ein neues Inklusionsrahmengesetz mit Fokus auf den Bereich Wohnen sowie punktuelle Anpassungen im Invalidenversicherungsgesetz in den Bereichen Hilfsmittel und Assistenzbeitrag umfassen.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) vom 21. März 2025 hat das Parlament die finanzielle Beteiligung der IV an der intensiven Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen beschlossen. In der vorliegenden Verordnung legt der Bundesrat nun die Ausführungsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung vor. Die Verordnung regelt die Modalitäten der IFI, die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer IFI, die Modalitäten der Beteiligung der IV an der Übernahme ihrer Kosten sowie die Datenerhebung und -weitergabe zu Statistik- und Aufsichtszwecken.
Die Vorlage hat die Umsetzung der Motion 24.3208 zur Behebung von Standortnachteilen im Bereich der Vermittlung von Rückversicherungsverträgen zum Gegenstand. Im Weitern sollen eine Inkonsistenz aus der letzten VAG-Revision im Bereich des verantwortlichen Aktuars beziehungsweise der verantwortlichen Aktuarin bereinigt und eine Präzisierung im Zusammenhang mit dem Vorrang von gewissen Vereinbarungen bei der Sanierung von Versicherungsunternehmen vorgenommen werden. Schliesslich soll eine Norm zu Versicherungszweckgesellschaften in der AVO korrigiert werden.
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