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Mit zunehmender Verbreitung der Elektromobilität nehmen die für den Bund wichtigen Einnahmen aus den Mineralölsteuern auf fossilen Treibstoffen ab. Die Steuerausfälle sollen kompensiert werden. Es werden dazu zwei Varianten bzw. Gesetzesentwürfe unterbreitet. Zusätzlich soll die Bundesverfassung dahingehend angepasst werden, damit die Verwendung der Einnahmen aus der Abgabe bzw. Steuer analog der Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen erfolgt.
Am 21. März 2025 hat das Parlament die Revision des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (SR 742.41, GüTG) verabschiedet. Der Bundesrat gibt nun Ausführungsbestimmungen zum Gesetz in die Vernehmlassung.
Mit der vorliegenden Revision werden zusätzliche Ausnahmen zum Sonntags- und Nachtfahrverbot vorgeschlagen, die Regelungen bezüglich Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und -transporte präzisiert sowie Folgeanpassungen zur SVG-Revision betreffend Aufhebung des Verbotes von Rundstreckenrennen durchgeführt. Der Bundesrat beschliesst ausserdem das Inkrafttreten der besagten SVG-Änderung.
Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen regeln die Grundzüge des Informationssystems Strassenverkehrskontrollen (ISK) und delegieren die Organisation und den Betrieb an den Bundesrat gemäss Artikel 89t des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01). Die entsprechenden Bestimmungen in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SR 741.013) werden aufgehoben.
Modernisierung der Seeschifffahrts- und Schiffsregistergesetzgebung, insbesondere Lockerungen der Registrierungsvoraussetzungen für Rhein- und Seeschiffe sowie Anpassungen der Zulassung in Bezug auf Sicherheit- und Nachhaltigkeitsaspekte und ein ausgewogenes und flexibles Sanktions- und Kontrollsystem.
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