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Die Regierung hat zwei Teilrevisionen des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden zur Vernehmlassung freigegeben. Mit den betreffenden Änderungen soll das Polizeirecht aktualisiert werden, damit die Kantonspolizei weiterhin effektiv und effizient gegen kriminelle Handlungen vorgehen und diese im besten Fall verhindern kann. Die betreffenden Änderungen beziehen sich auf unterschiedliche Bereiche der polizeilichen Tätigkeit. Deshalb hat die Regierung entschieden, diese in zwei Vorlagen aufzuteilen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Grosse Rat und bei einem allfälligen Referendum die Bündner Stimmbevölkerung ihren Willen frei und unverfälscht zum Ausdruck bringen können.