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Terminée
17. janvier 2025 - 17. mars 2025
Anpassung kantonaler Richtplan 25/1
Anpassung kantonaler Richtplan 25/1: Anträge der Gemeinde Zug im Rahmen der Ortsplanungsrevision sowie Streichung der Umfahrungen Unterägeri und Zug, Vorhaben Kraftwerk Lorzentobel, Gewässerstrecke.
Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an: Im ersten Teil sind Anträge der Stadt Zug aufgeführt, die im Rahmen ihrer Ortsplanungsrevision Differenzen zum kantonalen Richtplan festgestellt hat. Sie möchte diese bereinigen. Die Streichung der Umfahrungen Unterägeri und Zug ist der Nachvollzug der Ablehnung dieser Vorhaben in der kantonalen Volksabstimmung vom 3. März 2024. Im Weiteren sollen im Lorzentobel zwei Kraftwerkszentralen zusammengeschlossen und ein Teilstück der Lorze zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.