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Mit der vorliegenden Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes (UG) soll in erster Linie eine durch die Abschaffung der Schulpflegen entstandene Ungleichheit zwischen Lehrpersonen und anderen Gemeindeangestellten, was den Einsitz in den Gemeinderat ihrer Arbeitgebergemeinde betrifft, beseitigt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die anderen Unvereinbarkeiten in Sachen Schulbehörden neu geregelt. Es wird zudem vorgeschlagen, die bestehende Unvereinbarkeit zwischen den Ämtern im Gemeinderat und der Finanzkommission auch auf die Geschäftsprüfungskommission auszudehnen. Im Weiteren soll die Unvereinbarkeit zwischen Gemeinderatsamt und Präsidium der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht nicht mehr für den ganzen Kanton gelten, sondern auf den nämlichen Wahlkreis beschränkt werden.
Geleitete Schulen sind heutzutage schweizweit Standard. Es ist unbestritten, dass die Schulen eine operative Führung brauchen, um den gegenwärtigen komplexen Herausforderungen gewachsen zu sein. In den Schulen der Sekundarstufe II (Kantonsschule, Berufsfachschulen etc.) ist dies auch im Kanton Schaffhausen seit Jahrzehnten der Fall und hat sich bestens bewährt. Die Einführung von Schulleitungen auf der Primar- und Sekundarstufe I ist im Kanton Schaffhausen hingegen Gegenstand eines langjährigen politischen Prozesses. 2017 wurden die rechtlichen Grundlagen zur freiwilligen Einführung von geleiteten Schulen auf kommunaler Ebene geschaffen. Seither hat ein Grossteil der Gemeinden im Kanton Schaffhausen bereits sogenannte «Schulleitungen mit Kompetenzen» eingeführt. Im Mai 2019 wurde ein politischer Vorstoss an den Regierungsrat überwiesen mit dem Auftrag, dem Kantonsrat die gesetzlichen Grundlagen zur flächendeckenden Einführung von geleiteten Schulen vorzulegen.
Künftig sollen sämtliche öffentliche Schulen und Kindergärten der Primar- und Sekundarstufe I im Kanton Schaffhausen von einer Schulleitung geführt werden. Diese ist operativ zuständig für die personelle, organisatorische, pädagogische und administrative Führung. Die strategische Führung würde weiterhin einem politischen Gremium (gegenwärtig der Schulbehörde) obliegen. Diese Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen der operativen und der strategischen Ebene hat sich in den Gemeinden, welche bereits Schulleitungen eingeführt haben, bewährt. An dieser Aufteilung soll nichts geändert werden.
Aktuell finanzieren die Gemeinden, welche bereits Schulleitungen haben, diese selbst. Dies soll mit der beabsichtigten Revision des Schulgesetzes und des Schuldekretes geändert werden. Der Kanton soll sich künftig in geeigneter Form an der Finanzierung von Schulleitungen beteiligen. Die Mitfinanzierung soll mittels einer Anpassung des Kostenteilers betreffend die Besoldung der Lehrpersonen erfolgen. Zudem würde auch ein allfälliges Schulsekretariat vom Kanton mitfinanziert werden. Des Weiteren wären Neuerungen vorgesehen bei den Anstellungsbedingungen sowie beim Ausbildungsprofil, welches an einen Schulleiter bzw. eine Schulleiterin gestellt wird.
Im Zusammenhang mit geleiteten Schulen hat sich vermehrt die Frage gestellt, ob die Schulbehörde als eigenes politisches Gremium noch notwendig ist oder ob die strategische Führung der Schulen innerhalb der Gemeinde auch anderweitig wahrgenommen werden kann. Der Regierungsrat beabsichtigt diesbezüglich, den Gemeinden einen gewissen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Die Gemeinden können ihre Schulbehörden abschaffen und deren Aufgaben an den Gemeinderat übertragen.
Im Anschluss an die letzte Teilrevision des Schulgesetzes vom 17. März 1981 betreffend die Neuorganisation der Führungsstrukturen an der Aargauer Volksschule, die in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen wurde, und damit nach insgesamt 46 Teilrevisionen des Schulgesetzes ist eine umfassende Überarbeitung der normativen Grundlagen angezeigt. Das über vierzigjährige Schulgesetz soll durch ein neues Volksschulgesetz und ein neues Mittelschulgesetz ersetzt werden. Im Rahmen der hiermit in Angriff genommenen Totalrevision werden neben der Schaffung einer zeitgemässen Gesetzesstruktur und einer ganzheitlichen Überarbeitung verschiedener Anliegen des Grossen Rats aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen umgesetzt. Besonderes Gewicht wird auf die Konsolidierung der bestehenden Inhalte gelegt. Die beiden neuen Gesetze bieten jedoch mit ihrer neuen Struktur verbesserte Anknüpfungsmöglichkeiten für künftige Teilrevisionen.
Le 16 décembre 2022, le Parlement a adopté la nouvelle loi fédérale sur l’encouragement de la formation dans le domaine des soins infirmiers, qui entraîne une modification de la loi fédérale du 18 mars 1994 sur l’assurance-maladie (LAMal), ainsi que trois arrêtés fédéraux relatifs aux contributions financières de la Confédération. Dans le cadre de ses compétences, le Conseil fédéral édicte le droit d’exécution nécessaire à la mise en œuvre. Outre les contributions prévues dans le cadre de la nouvelle loi fédérale, une aide fédérale de huit millions de francs est également prévue sur quatre ans pour soutenir des projets visant à améliorer l’efficience dans les soins médicaux de base, en particulier grâce à l’interprofessionnalité. Dans ce contexte, l’entrée en vigueur définitive de la loi fédérale sur les professions de la santé, de même que l’édiction du droit d’exécution correspondant sont nécessaires.
In den letzten Jahren wurde vielerorts im Kanton Schaffhausen das Angebot an familienergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgebaut. Solche ausserfamiliären Kinderbetreuungsstrukturen entsprechen einem aktuellen gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Anliegen. Der Kanton unterstützt diese Entwicklung und gewährt Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
Für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist der Zugang zur ausserfamiliären Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung jedoch nach wie vor erschwert, da der Tarif bedingt durch den Mehraufwand oft um einiges höher ist als bei den anderen Kindern. Die Mehrkosten tragen momentan grundsätzlich die Eltern. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der geplanten Revision entgegengewirkt werden. Konkret sollen die betroffenen Eltern zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes in der Kita zusätzliche Betreuungsgutschriften erhalten, so dass sich eine (zusätzliche) Erwerbstätigkeit auch für diese Eltern lohnt. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für den durch die Beeinträchtigung des Kindes bedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand in der Kita. Der Kanton übernimmt maximal die Kosten von vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf pro Tag bzw. von 2 Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf bei einer Halbtagesbetreuung. Die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas im Kanton Schaffhausen belaufen sich – gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Kantonen – voraussichtlich auf insgesamt rund 370'000 Franken pro Jahr.
Les modifications proposées visent à mettre en œuvre la motion 22.3392 de la Commission des institutions politiques du Conseil national «Extension de la réglementation relative aux cas de rigueur dans le domaine de l’accès à la formation professionnelle», adoptée le 14 décembre 2022 par le Conseil des Etats. La motion demande au Conseil fédéral de modifier les bases légales de sorte que l’accès à la formation professionnelle pour les requérants d’asile déboutés et les sans-papiers soit facilité.
L’Accord a pour objet de définir l’établissement d’une procédure commune en matière de reconnaissance mutuelle des qualifications professionnelles afin de favoriser sur leur territoire respectif l’exercice de professions réglementées. Elle sert de cadre pour que les Parties puissent conclure des Arrangements de reconnaissance mutuelle (ARM) spécifiques à chaque profession. De plus, la LPMéd, la LPSan, la LPsy, et la LLCA sont modifiées.
Die Anpassungen aufgrund des Projekts Anstellungsbedingungen verursachen bei den Löhnen des Lehrpersonals der gemeindlichen Schulen Mehrkosten, von denen der Kanton die Hälfte übernimmt. Die Mehrkosten bedingen eine Anpassung der Normpauschalen an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Schulleitungen sowie der Lehrpersonen der Kindergarten-, Primar und Sekundarstufe I und an die Jahreswochenstunden-Pauschale an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Musikschullehrpersonen. Diese Pauschalen sind in der Schulsubventions-Verordnung geregelt. Der Regierungsrat lädt die Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise ein, sich bis zum 6. Oktober 2023 zum Entwurf zu äussern. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat.
Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen
Der Regierungsrat hat vom Vernehmlassungsbericht zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung Kenntnis genommen. Das Case Management Berufsbildung hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle im beruflichen Übergangssystem übernommen. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 25 Jahren, deren Einstieg in das Berufsleben aufgrund von herausfordernden, mehrfach belasteten Lebenssituationen stark gefährdet ist.
Im Hinblick auf die geplante Überführung des Case Management Berufsbildung in den Regelbetrieb soll dieses Angebot auf Gesetzesstufe verankert werden. Neu soll zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden zur Finanzierung von Abklärungs- und Unterstützungsmassnahmen von externen Dienstleistungsanbietern, damit das Case Management Berufsbildung in Zukunft in den beschriebenen Situationen zeitnah Abklärungen tätigen sowie schnell und niederschwellig Erstmassnahmen initiieren kann. Das Case Management Berufsbildung soll von Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen unentgeltlich genutzt werden können.
Insgesamt gingen 23 Vernehmlassungsantworten beim Erziehungsdepartement ein. Die Rückmeldungen sind äusserst positiv. So stimmen alle Vernehmlassungsteilnehmenden der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung zu. Einzig der Vorschlag, wonach das Angebot des Case Management Berufsbildung nur für Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kanton wohnhaft sind, unentgeltlich sein soll, wird von rund der Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden nur mit Vorbehalt gutgeheissen bzw. abgelehnt. Sie würden eine grosszügigere Regelung befürworten.
Avec le message FRI, le Conseil fédéral sollicite des fonds d’encouragement pour l’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation (FRI) pendant les années 2025 à 2028. Outre les moyens financiers pour ces quatre années, le Conseil fédéral propose également des adaptations ponctuelles dans les bases légales.
Am 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Pflegeausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell-gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen.