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Das kantonale Polizeigesetz wurde im Jahr 2014 totalrevidiert. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zeigte sich im Rahmen der Polizeiarbeit, dass insbesondere in drei Bereichen ein Änderungsbedarf besteht, um effektiv oder effizienter gegen kriminelle Handlungen vorgehen zu können oder diese im besten Fall sogar vorgängig verhindern zu können. Bei diesen Bereichen handelt es sich um: 1. Die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements (Prävention). 2. Die Verbesserung des Datenaustauschs in der polizeilichen Polizeiarbeit. 3. Die Einführung einer automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung.