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Der Regierungsrat hat eine geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans eingeleitet. Gestützt auf die im Frühling 2024 unterzeichneten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kanton werden die beiden Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation im kantonalen Richtplan Luzern verankert.
Das Gesetz über die Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge und Fahrräder vom 23. Juli 1961 (BGS 614.61), das Gesetz über die Schiffssteuer vom 28. September 1980 (BGS 614.81) und die Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe vom 1. Oktober 1962 (BGS 614.62) müssen aufgrund von zwei parlamentarischen Aufträgen revidiert werden. Erstens soll die Motorfahrzeugsteuer unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien festgelegt werden. Zweitens soll die Steuerbefreiung für Elektro- und Solarfahrzeuge abgeschafft werden.
Im März 2022 hat die Standeskommission verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die Bauverfahren beschleunigt und vereinfacht werden können. Gestützt auf diese Vorschläge wurde eine Revisionsvorlage erarbeitet, welche mit den Baubewilligungs- und Planungsbehörden sowie den betroffenen kantonalen Amtsstellen diskutiert wurde. Die Hauptziele der Vorlage sind punktuelle Verbesserungen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Baubewilligungsprozesses.
Conformemente al principio di causalità, si propone l’assoggettamento alla TTPCP dei veicoli a propulsione elettrica dal 2031. Il progetto prevede misure accompagnatorie per non mettere a repentaglio gli investimenti in questo tipo di veicoli durante un periodo transitorio dopo l’assoggettamento, nonché provvedimenti per garantire la certezza degli investimenti dei detentori dei veicoli.
Con la presente revisione sarà attuata a livello di ordinanza l’iniziativa cantonale 17.304 («Strade più sicure subito!»).
Mit einem Planungsbericht legt die Luzerner Regierung dar, wie der Kanton Luzern künftig mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts umgehen will. Der Planungsbericht zeigt die derzeit gültigen rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen von Tempo 30 auf. Ausserdem beinhaltet er die vorgesehenen Entscheidungskriterien für neu zu beurteilende Tempo-30-Abschnitte.
Das Unternehmen Cargo sous terrain AG (CST) plant den Bau eines unterirdischen Logistiksystems durch das Mittelland. Gemäss dem Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport vom 17. Dezember 2021 hat das Bundesamt für Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung den neuen Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG) im Sachplan Verkehr erarbeitet. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts des Kantons Aargau können innerhalb der Auflagefrist zum Sachplan-Dossier Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden dem BAV zusammen mit der Stellungnahme des Kantons Aargau übermittelt.
Bei der Entwicklung des Tragwerkskonzepts für den Limmatsteg war zu berücksichtigen, dass der Standort in einem ruhigen Naturraum des Flusses mit einer reichen Fauna und Flora liegt und Teil des Auenschutzparks des Kantons Aargau ist, dass der Boden im Flussbett in den 60er und 70er Jahren kontaminiert wurde sowie dass die geometrischen Gegebenheiten und die Asymmetrie der Ufer zu beachten sind. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte resultierte ein Bauwerk mit einer grossen Spannweite, was die Überquerung der Limmat durch eine einzige Spange ermöglicht. Damit können die Massnahmen optimal in die Landschaft eingegliedert und das Risiko einer möglichen Umweltverschmutzung minimiert werden. Der neue Fuss- und Velosteg verbindet die Ufer der Limmat, ohne Zwischenstützen im Flussbett, durch einen schlanken einfachen Balken. Er ist 123 m lang und besteht aus einem trapezförmigen Kastenquerschnitt in variablen Höhen aus Baustahl mit einer Schicht von Ultra-Hochleistungs-Faserbeton (UHFB). Während die Breite der Oberkante von 3,60 m über die ganze Länge der Brücke konstant bleibt, verengt sich die Unterkante des Kastenquerschnitts nach und nach bis zur Stegmitte von 3,36 m auf 2,10 m. Dies verleiht dem Steg mehr Leichtigkeit und schützt die Seitenflächen vor Witterungseinflüssen. Mit dem Steg und den beiden Knoten an den Widerlagern wird die 3,50 m breite Fussgänger- und Velorouten-Verbindung zwischen der Bahnunterführung auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenhof und dem Gartenparkplatz im Gebiet Chlosterschür der Gemeinde Würenlos erstellt. Die Kosten sind auf 9,47 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis 2023) und werden ohne Beiträge der Gemeinden durch den Kanton finanziert. Vom Bund ist ein Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von rund 2,07 Millionen Franken in Aussicht gestellt.
Das kantonale Polizeigesetz wurde im Jahr 2014 totalrevidiert. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zeigte sich im Rahmen der Polizeiarbeit, dass insbesondere in drei Bereichen ein Änderungsbedarf besteht, um effektiv oder effizienter gegen kriminelle Handlungen vorgehen zu können oder diese im besten Fall sogar vorgängig verhindern zu können. Bei diesen Bereichen handelt es sich um: 1. Die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements (Prävention). 2. Die Verbesserung des Datenaustauschs in der polizeilichen Polizeiarbeit. 3. Die Einführung einer automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung.
Mit der vorliegenden Teilrevision der Besoldungsverordnung soll die Grundlage für eine regierungsrätliche Verordnung geschaffen werden, welche die Vergünstigung verschiedener ÖV-Abonnemente zugunsten der Angestellten der kantonalen Verwaltung Appenzell Ausserrhoden ermöglicht. Ziel der neuen Regelung ist einerseits, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs unter den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu fördern, und andererseits, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Appenzell Ausserrhoden als Arbeitgeber zu steigern bzw. zu erhalten.
Mit der vorliegenden Teilrevision der Besoldungsverordnung soll die Grundlage für eine regierungsrätliche Verordnung geschaffen werden, welche die Vergünstigung verschiedener ÖV-Abonnemente zugunsten der Angestellten der kantonalen Verwaltung Appenzell Ausserrhoden ermöglicht. Ziel der neuen Regelung ist einerseits, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs unter den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu fördern, und andererseits, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Appenzell Ausserrhoden als Arbeitgeber zu steigern bzw. zu erhalten.
L’urgente revisione dell’ordinanza del 25 novembre 1998 concernente l’accesso alla rete ferroviaria (OARF; RS 742.122) è determinata, da un lato, dall’avvenuta modifica di tre basi giuridiche e, dall’altro, dai notevoli svantaggi che causerebbe la mancata attuazione della riforma. A questo proposito va citato innanzitutto l’avvenuto adeguamento della nuova competenza della ComFerr e del Servizio di assegnazione delle tracce sancita nella legge federale del 20 dicembre 1957 sulle ferrovie (Lferr; RS 742.101). In secondo luogo è stata definita la capacità professionale nell’ambito della riconfigurazione del certificato di sicurezza nella Lferr e nell’ordinanza del 4 novembre 2009 sulle attività rilevanti per la sicurezza nel settore ferroviario (OASF; RS 742.141.2). In terzo luogo la revisione è resa necessaria dal recepimento del regolamento di esecuzione (UE) 2015/10, in mancanza del quale permarrebbe una pendenza della Svizzera nei confronti dell’UE. Inoltre, poiché i lavori di aggiornamento delle suddette disposizioni dell’OARF hanno evidenziato un legame contenutistico con la definizione dell’orario, si è proceduto anche a una revisione dell’ordinanza sugli orari (OOra; RS 745.13), sfociata in una revisione totale.
A partire dal 1° gennaio 2025, il limite di franchigia secondo il valore nel traffico turistico sarà ridotto da attuali 300 franchi a 150 franchi. Questa riduzione è legata a diverse interventi parlamentari che hanno l’obiettivo comune di contrastare il turismo degli acquisti.
Im Kanton Nidwalden sollen Verkehrsbeschränkungen der Justiz- und Sicherheitsdirektion neu mittels Einsprache angefochten werden können. Bisher veröffentlicht die Justiz- und Sicherheitsdirektion diese Verkehrsbeschränkungen ohne Begründung im Amtsblatt. Betroffene Personen, die mit der Anordnung nicht bzw. nicht vollständig einverstanden sind, müssen direkt beim Regierungsrat Beschwerde erheben. Die Beschwerdeführerin und Beschwerdeführer tragen ein Kostenrisiko, obwohl sie sich vorgängig nie einbringen können und seitens der Direktion auch keine Begründung vorliegt. Zudem muss die Direktion regelmässig die Begründung im Verwaltungsbeschwerdeverfahren nachliefern. Das Verwaltungsbeschwerdeverfahren erweist sich deshalb als unzweckmässig. Mit dem niederschwelligen Einspracheverfahren können solch unnötige Beschwerdeverfahren verhindert werden. In Einspracheverhandlungen bzw. Gesprächen können Vorbehalte besser ausgeräumt werden, so dass der bürokratische Aufwand minimiert werden kann.
Mit Beschluss Nr. 321/2017 veranlasste der Regierungsrat eine grundsätzliche Überprüfung des Instruments Verkehrsbaulinie. Gestützt auf die Ergebnisse der Grundsatzabklärung erarbeitete die Volkswirtschaftsdirektion unter Einbezug der Baudirektion eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes im Bereich der Baulinien sowie der Nutzung des Strassen- und Wegabstandes. Der aktuelle Vorentwurf sieht keine grundlegenden Änderungen betreffend die gesetzlich normierte Wirkung der Baulinien vor. Bestehende Baulinien sollen beibehalten werden können. Die Vorlage umfasst insbesondere eine differenzierte Regelung der vorspringenden Gebäudeteile im Baulinienbereich sowie bei kleineren Strassen- und Wegabständen, eine Vereinfachung der Anpassung von Baulinien in Quartierplänen in Fällen von untergeordneter Bedeutung sowie eine Sonderregelung für Ausnahmen vom Bauverbot im Strassen- und Wegabstand.
Il progetto è volto ad estendere, dal 1° luglio 2026 e quindi contemporaneamente all’UE, il campo di applicazione dell’ordinanza per gli autisti. La modifica interesserà i conducenti di autoveicoli e combinazioni di veicoli per il trasporto di merci e di peso superiore a 2,5 t ma non oltre 3,5 t, per i quali la guida rappresenta l’attività professionale principale. In tal modo sarà adempiuta la mozione 20.4478 Dittli, che chiede il pari trattamento in materia di durata di lavoro e riposo.
Nell’ambito della revisione parziale del 17 marzo 2023 della legge sulla circolazione stradale (LCStr), il Parlamento ha conferito al Consiglio federale la competenza di autorizzare la guida automatizzata in determinate situazioni e di concedere aiuti finanziari volti a promuovere soluzioni innovative per la circolazione su strade pubbliche. Le ordinanze in oggetto intendono dare attuazione a tale conferimento; comportano altresì l’aggiornamento delle disposizioni sulla formazione dei conducenti all’uso dei sistemi di guida assistita e automatizzata. Oltre alla stesura delle due nuove ordinanze, è prevista la modifica di altre tre ordinanze vigenti.
La Commissione propone di integrare l’elenco delle indicazioni supplementari sulle derrate alimentari in modo tale che si debba dichiarare il tipo di trasporto, in particolare il trasporto aereo. Tale dichiarazione dovrebbe essere richiesta segnatamente per il trasporto aereo di prodotti freschi come carne, pesce, frutta e verdura.
L’ordinanza stabilisce le misure che le imprese del trasporto pubblico e del traffico merci ferroviario devono applicare nel caso di grave penuria di energia elettrica. Si concentra in particolare sulla riduzione della capacità e dell’offerta in modo da mantenere in funzione il sistema ferrovia.