Das Armeeleitbild (ALB) zeigt, wie, mit welchen Strukturen und Mitteln die Schweizer Armee in diesem Jahrzehnt ihren Auftrag erfüllen soll. Das ALB bildet das Bindeglied zwischen dem SIPOL B 2000 und der Teilrevision des Militärgesetzes für die Armee XXI. Das Militärgesetz soll das ALB umsetzen und konkretisieren.
Der Bevölkerungsschutz hat die Aufgabe, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie in solchen Lagen zur Begrenzung und Bewältigung von Schäden beizutragen.
Diese Teilrevision betrifft die Bewaffnung von Angehörigen der Armee im Friedensförderungsdienst, den Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die Ausbildungszusammenarbeit und über den Status von Schweizer Militärpersonen im Ausland bzw. ausländischer Militärpersonen in der Schweiz.