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Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte / Projekt Vote électronique
Chancellerie fédérale, Section des droits politiques / Projet vote électronique
•
Cancelleria federale, Sezione dei diritti politici / Progetto vote électronique
Bundeshaus West, 3003 Bern
•
https://www.bk.admin.ch
Vernehmlassungen
31. Mai 2013
-
19. Juli 2013
Abgeschlossen
Bund
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Recht
Erlass des Technischen Reglements Vote électronique (TR VE)
Auf Grundlage des dritten Berichts des Bundesrates zu Vote électronique, der im Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet wird, sollen die Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe angepasst werden. Neben der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte, die revidiert wird, soll neu ein TR VE in Kraft treten. Das TR VE ist eine Verordnung der Bundeskanzlei und regelt die Voraussetzungen für die Zulassung eines Systems bzw. eines Kantons zu einem Vote électronique-Versuch. Das Reglement enthält sicherheitsrelevante Anforderungen an VE-Systeme und deren Betrieb (insbesondere die Verifizierbarkeit) sowie Bestimmungen zu den Kontrollen (Audits). Im Gegenzug zur Umsetzung der Verifizierbarkeit kann der Anteil des zugelassenen Elektorats erhöht werden. Eine etappierte Umsetzung der Verifizierbarkeit ist vorgesehen.