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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers
•
Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari
Laupenstrasse 27, 3003 Bern
•
https://www.finma.ch
Vernehmlassungen
20. Juli 2009
-
31. August 2009
Abgeschlossen
Bund
Finanzmarkt
Wirtschaft
Teilrevision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV)
Betroffen sind der Kantonalbankenrabatt (Art. 33 Abs. 3 ERV) sowie die Nachschusspflicht bei Genossenschaftsbanken (Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 2 ERV). Die FINMA schlägt die Abschaffung beider Ausnahmeregelungen vor. Damit werden die Institute angehalten, für eine angemessene, qualitativ verbesserte Kapitaldecke zu sorgen. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung.