Der eidgenössischen Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» soll ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Die Vernehmlassungsvorlage soll ein neues Inklusionsrahmengesetz mit Fokus auf den Bereich Wohnen sowie punktuelle Anpassungen im Invalidenversicherungsgesetz in den Bereichen Hilfsmittel und Assistenzbeitrag umfassen.
Im Behindertengleichstellungsgesetz vom 13.12.2002 wird der materielle und prozessuale Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung vom privaten Erwerbsverhältnis sowie beim Zugang und der Inanspruchnahme von privaten Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, gestärkt. Der Vorentwurf regelt auch die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Förderung der Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Personen.