Mit der Revision sollen der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz weiterentwickelt und gezielter auf die heutigen Gefahren und Risiken ausgerichtet werden. Die Änderungen zielen unter anderem darauf ab, die Kommunikationssysteme zu erneuern und gesetzlich zu verankern, den Bundesstab Bevölkerungsschutz besser aufzustellen, den ABC-Schutz zu verbessern und die Koordination des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz etwa beim Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Im Zivilschutz betreffen die Änderungen insbesondere das Dienstleistungs- und Ausbildungssystem, die Schutzanlagen und das Material.
Der Bundesrat beabsichtigt, den eidgenössischen Räten einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken für die finanzielle Unterstützung der Kandidatur für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 zu beantragen. Der Entscheid über die Beitragsleistung des Bundes an die Kandidatur stellt ein politisches Präjudiz mit potentiell erheblichen finanziellen Folgen dar. Aus diesem Grund beabsichtigt der Bundesrat, mit gleichem Beschluss bereits einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 Milliarde Franken zu beantragen. Mit diesem Kredit soll - im Falle eines Zuschlags durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) - die Deckungslücke des Durchführungsbudgets finanziert werden.
Die geltende Verordnung über die nationale Datenbank für Sport (VNDS) muss an das neue Bundesgesetz über die Informationssystem des Bundes im Bereich Sport (415.1) angepasst werden.