Im Rahmen der Umsetzung zur Weiterentwicklung der Armee ist in der Praxis in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf erkannt worden. Davon betroffen sind insbesondere das Militärgesetz und die Armeeorganisation. Daneben besteht Handlungsbedarf bei der Sicherheit in der Militärluftfahrt und bei weiteren kleineren Regelungsbereichen in angrenzenden Rechtserlassen.
Mit der Vorlage ist vorgesehen, die rechtlichen Grundlagen für die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Bearbeitungen von Personendaten in Informationssystemen des VBS den veränderten Bedürfnissen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend anzupassen beziehungsweise zu schaffen.
Die Rückgabe und der Einzug von Leihwaffen soll künftig effizienter und analog dem bewährten Ablauf bei der vorsorglichen Abnahme von persönlichen Waffen und Leihwaffen geregelt werden. Künftig soll eine Beauftragung der Kreiskommandanten durch die LBA erfolgen können, welcher dann seinerseits die kantonalen Polizeibehörden mit dem Einzug der Leihwaffe beauftragen kann.
Die Revision der AO hat zwei Hauptanliegen: Zum einen gilt es, das Schwergewicht der Mittel auf Sicherungseinsätze (präventive Raumsicherung) auszurichten und diese gleichzeitig für die Unterstützung der zivilen Behörden bereitzuhalten. Teile der Armee sollen für den heute wenig wahrscheinlichen, aber nicht auszuschliessenden Fall eines militärischen Angriffs auf unser Land die Fähigkeit für das Gefecht der verbundenen Waffen auf hohem Niveau sicherstellen.