Die Hauptthemen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes sind die Verbesserung des Kulturlandschutzes, die frühzeitigere Abstimmung der Verkehrs- und Energieinfrastrukturen mit der Raumentwicklung und die Förderung der grenzüberschreitenden Raumplanung.
Die Teilrevisionen des Raumplanungsgesetzes vom 15 Juni 2012 (angenommen in der Volksabstimmung vom 3. März 2013) und vom 22. März 2013 müssen umgesetzt werden. Dies erfolgt einerseits in der Raumplanungsverordnung, andererseits in den Technische Richtlinien Bauzonen und in einer Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung. Thematisch stehen die Ausscheidung von Bauzonen, die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone und die Errichtung von Solaranlagen im Zentrum.
35 Städte und Agglomerationen sollen ab 2015 vom Bund rund 1,6 Milliarden Franken zur Verbesserung ihrer Verkehrsinfrastrukturen erhalten. Dieser Betrag entspricht dreissig bis vierzig Prozent der Kosten ausgewählter Massnahmen.
Beim Bundesgesetz sowie der Verordnung über Zweitwohnungen handelt es sich um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Verfassungsartikel über Zweitwohnungen (Art. 75b BV). Die Erlasse werden die geltende Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 ablösen.
Anpassung des Raumplanungsgesetzes betreffend den Bau von Zweitwohnungen als flankierende raumplanerische Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Zur Aufhebung der BewG wird gleichzeitig ein separates Vernehmlassungsverfahren durch das EJPD durchgeführt.
Bei der Vorlage geht es darum, den Landwirten zusätzliche Möglichkeiten zu eröffnen, um adäquat auf den Strukturwandel reagieren zu können. Im Zentrum stehen dabei die Verbesserung der Nebenerwerbsmöglichkeiten sowie die Schaffung zusätzlicher Flexibilitäten für die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Wohnbauten für das nichtlandwirtschaftliche Wohnen.