Die Modifikation der Fernmeldedienstverordnung bezweckt vorrangig den Umfang der Grundversorgung hinsichtlich der Erteilung der nächsten Grundversorgungskonzession per 1. Januar 2008 anzupassen. Es ist vorgesehen, eine Pflicht zur Bereitstellung eines Breitband-Internetzugangs einzuführen, gewisse Preisobergrenzen anzupassen und den Auskunftsdienst zu den Teilnehmerverzeichnissen aus dem Umfang der Grundversorgungspflichten zu streichen. Ausserdem werden einige Verbesserungen der Grundversorgungsdienste für Hörbehinderte (SMS-Vermittlungsdienst) und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Verzeichnis- und Vermittlungsdienst) vorgeschlagen.