Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug
Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen überarbeitete Berechnungsgrundlagen für die pauschalierte Abgeltung der Baubeiträge an Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs geschaffen und diverse Unsicherheiten in der Interpretation der Beitragsvoraussetzungen für Erziehungseinrichtungen behoben werden.