Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz - Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32<i>a</i> ArGV 2)
Befreiung von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik beschäftigen, für die Behebung von Störungen an Netz- oder Informatiksystemen sowie für Wartungsarbeiten.