Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) sowie Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Einführung einer Melde- bzw. Bewilligungspflicht ab dem ersten Einsatztag für ausländische Dienstleistungserbringer im Garten- und Landschaftsbau.