Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes)
Mit der Revision soll der in Artikel 1 VKKG vom Bundesrat festgesetzte Höchstzins für Kredite, die in den Anwendungsbereich des Konsumkreditgesetzes fallen, auf das aktuelle Zinsniveau herabgesetzt werden.