Abgeschlossen
5. September 2012 - 5. Dezember 2012

Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG) - Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen

Die von Ständerat Janiak eingereichte und vom Parlament überwiesene Motion «Erweiterung der Kognition des Bundesgerichtes bei Beschwerden gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes» (10.3138) beauftragt den Bundesrat, die Kognition des Bundesgerichts bei Beschwerden gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts dahingehend zu erweitern, dass Sachverhaltsfeststellungen überprüft werden können.