Mit der Änderung des BGBM werden folgende Hauptziele verfolgt:
Gesamtwirtschaftlich soll die Funktionsfähigkeit des Marktes durch Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken verbessert werden.
Individualrechtlich soll die Berufsausübungsfreiheit gestärkt und die mögliche Schlechterstellung von Schweizer Bürgern gegenüber EU-Bürgern - verursacht durch das im Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit - verhindert werden.
Institutionell soll schliesslich die Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission gestärkt werden.