Abgeschlossen
7. November 2018 - 22. Februar 2019

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)

Die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden werden generell zur systematischen Verwendung der AHVN im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ermächtigt.