Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)»
Der Bundesrat schickt zwei Varianten eines indirekten Gegenvorschlags in die Vernehmlassung: <br />
Die erste Variante soll die Bewilligungskriterien von Art. 5 Kriegsmaterialverordnung (KMV, SR 514.511) auf Gesetzesebene verankern. Zudem soll eine Kompetenzregelung für den Bundesrat vorgesehen werden, die es ihm ermöglicht, in gewissen ausserordentlichen Fällen von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen. <br />
Die zweite Variante sieht ebenfalls eine Verankerung der Bewilligungskriterien von Art. 5 KMV auf Gesetzesebene vor, jedoch ohne die Ausnahme in Art. 5 Abs. 4 KMV (Menschenrechtsverletzungen) sowie ohne Kompetenzregelung für den Bundesrat beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände.