Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV)
Mit den Verordnungsänderungen werden die vom Bundesrat am 21. Oktober 2015 verabschiedeten Eckwerte zu Anpassung der geltenden «Too-big-to-fail»-Bestimmungen ausformuliert. Gleichzeitig soll die vom Parlament überwiesene Motion 12.3656 «Konkrete Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken in einer gesonderten Verordnung oder über eine zeitnahe Revision der Eigenmittelverordnung» umgesetzt werden.