Abgeschlossen
7. September 2022 - 7. November 2022

Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)

Die Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge soll für 4 weitere Jahre unverzinslich Gelder bei der Bundestresorerie deponieren können, sofern ihr Deckungsgrad unter 105% fällt. Die Befristung des bereits bestehenden Artikel 60b BVG soll entsprechend verlängert werden.