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Abgeschlossen
20. Juni 2014 - 17. Oktober 2014
Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung «Swissness»
Zur Umsetzung der «Swissness»-Gesetzgebung werden vier Verordnungen revidiert beziehungsweise neu erarbeitet. Das Hauptziel der Regelungen ist unverändert: Der Mehrwert der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes soll nachhaltig gesichert werden, indem ihr Schutz verstärkt und die Kriterien für ihren Gebrauch geklärt werden. Es geht um folgende vier Verordnungen:
1. Revision der Markenschutzverordnung: Sie präzisiert insbesondere die Herkunftskriterien für industrielle Produkte und das Verfahren zur Löschung von Marken wegen Nichtgebrauchs;
2. Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» für Lebensmittel;
3. Verordnung über das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse;
4. Verordnung über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen.