Der Entwurf:
- führt das Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 2002 aus,
- enthält Begriffsumschreibungen, umschreibt die Aufgaben des neuen Behindertengleichstellungsbüros,
- konkretisiert die Rechtsansprüche der Behinderten bzw. das Verfahren,
- enthält Vorschriften für den Bund betreffend seine Bauten, Dienstleistungen und Arbeitsverhältnisse und
- regelt die Modalitäten der Gewährung von Finanzhilfen für Programme und Pilotprojekte.
Die Behindertengleichstellungsverordnung soll mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs auf den 1.1.2004 in Kraft treten.
Am 18. September 2003 findet eine konferenzielle Anhörung der interessierten Kreise zum Verordnungsentwurf statt.