BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung)
Das Auslaufen von Artikel 55a KVG per 31. Dezember 2011 hat, weil keine langfristig anwendbare Nachfolgeregelung in Kraft getreten ist, gewisse Kantone in eine schwierige Lage versetzt. Weil sie das zunehmende Angebot an Leistungserbringern nicht steuern können, muss mit zunehmenden Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gerechnet werden. Diese dürfen nicht einfach hingenommen werden und eine Übergangslösung, die rasch in Kraft gesetzt werden kann, muss vorgeschlagen werden. Der Bunderrat schlägt darum, in einem dringlichen Bundesgesetz, die befristete Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Das Inkrafttreten dieser Änderung ist für den 1. April 2013 vorgesehen.