Abgeschlossen
17. Dezember 2014 - 31. März 2015

Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer

Die heute geltende Verrechnungssteuer beruht auf dem Schuldnerprinzip und erfasst ausschliesslich Erträge aus inländischen Quellen. Steuerpflichtig ist der inländische Schuldner. Die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer zu Gunsten der direkten Steuern im Inland wird damit jedoch nur teilweise erfüllt, weil auch Erträge aus ausländischen Quellen der Einkommens- und Vermögenssteuer unterliegen, die aber von der Verrechnungssteuer nicht erfasst werden. Gleichzeitig ergeben sich aus der bisherigen Konzeption volkswirtschaftliche Nachteile. Mit einem Systemwechsel bei der Verrechnungssteuer kann diesen Nachteilen wirksam begegnet werden. Neu soll die Verrechnungssteuer von der schweizerischen Zahlstelle (i.d.R. eine Bank) erhoben werden, die die betreffenden Erträge ihrem Kunden gutschreibt.
Quelle
fedlex.admin.ch

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