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Abgeschlossen
22. Juni 1998 - 30. September 1998
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Revision der freiwilligen Versicherung)
Mit der Revision soll vor allem der Kreis der Versicherungsberechtigten eingeschränkt und der Beitragssatz der freiwillig Versicherten jenem der obligatorisch Versicherten gleichgestellt werden.