Abgeschlossen
26. April 1995 - 31. Dezember 1995

Bundesgesetz über die Haftpflicht für Stauanlagen (Stauanlagen-Haftpflichtgesetz, SHG)

Der Vorentwurf lehnt sich an das Kernenergiehaftpflichtgesetz an. Vorgeschlagen wird eine strenge Haftung des Inhabers einer Stauanlage für Schäden, die durch austretende Wassermassen verursacht werden. Der Inhaber haftet auch dann, wenn der Schaden durch ausserordentliche Naturvorgänge (z.B. Erdbeben), kriegerische Ereignisse oder Sabotage verursacht wurde.
Quelle
fedlex.admin.ch

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