Die Änderung des Nationalstrassengesetzes sieht die Übertragung der Genehmigungskompetenz für Ausführungsprojekte der Nationalstrassen von den Kantonen auf den Bund und ein neues Rechtsmittelverfahren vor. Neu wird also der Bund die Ausführungsprojekte genehmigen, die nach wie vor von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen erarbeitet werden. Zudem sollen alle Spezialverfahren im Hauptverfahren zusammengelegt werden.