Abgeschlossen
28. September 1998 - 31. März 1999

Bundesgesetz über gentechnische Untersuchungen beim Menschen

Der Vorentwurf regelt genetische Untersuchungen in heiklen Gebieten, nämlich zu medizinischen Zwecken, im Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich sowie zum Zweck der Identifizierung.
Quelle
fedlex.admin.ch

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