Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
Die Kantone sollen das Recht, aber nicht die Verpflichtung haben, in ihren Steuergesetzen vorzusehen, dass Bauspareinlagen bei einer Bank im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) von natürlichen Personen bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können.