Entlastungsprogramm 2003: Änderung Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen , Änderung Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen, Änderung Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen
Die Entlastungsmassnahmen sehen vor, dass Asylsuchende mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid keine Sozialhilfe mehr erhalten.