Entwurf der Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an Höheren Fachschulen (HF-Verordnung)
Das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene neue Berufsbildungsrecht - Berufsbildungsgesetz und Berufsbildungsverordnung - verlangt die Revision der geltenden Verordnungen über die Anerkennung von Höheren Fachschulen. Im Sinne des neuen Gesetzes werden die bisherigen 9 separaten, branchenbezogenen Verordnungen durch eine offene und flexible Rahmenverordnung mit bereichspezifischen Anhängen ersetzt. In der neuen HF-Verordnung sind auch die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien auf Stufe Höhere Fachschulen der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst enthalten.