Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung
Die Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen sollen von heute 25% auf 60%, in Ausnahmefällen bei besonders kostenintensiven Prüfungen auf bis zu 80% erhöht werden. Die Änderung bedingt eine Teilrevision der Berufsbildungsverordnung (BBV).