Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung. Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG)
Mit der Einführung von Landschaftspärken sollen - nach dem Grundsatz "schützen und nutzen" - Naturschutz und Wirtschaftsförderung unter einen Hut gebracht werden. Landschaftspärke erhalten wertvolle Natur- und Kulturlandschaften und ermöglichen gleichzeitig deren touristische und wirtschaftliche Nutzung. Zudem sollen das Nationalparkkonzept angepasst und Naturpärke eingeführt werden. Zu diesem Zweck wird das NHG teilrevidiert.