Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA)
Der Bundesrat hat heute die Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in die Vernehmlassung gegeben. Damit löst er sein während der parlamentarischen Bera-tungen abgegebenes Versprechen ein, die Entwürfe der zur NFA gehörenden Ausfüh-rungsgesetzgebung noch vor der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung vor-zulegen. Die Vernehmlassung zur Ausführungsgesetzgebung dauert bis zum 15. Febru-ar 2005. Sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Volk und Ständen in der Volksabstimmung vom 28. November 2004.