Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Im Vordergrund steht eine Lösung, welche die Verantwortung für die Einbürgerung weiterhin den Kantonen überträgt. Dies soll jedoch nach einheitlichen bundesrechtlichen Kriterien geschehen.