Abgeschlossen
9. April 2008 - 9. Mai 2008

Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) und der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4)

Die Revision der ArGV 1 beabsichtigt eine Anpassung der Vorschrift über die Rückwärtsrotation (Wechsel von der Nacht- zur Spät- und von dieser zur Frühschicht): Die Rückwärtsrotation soll wie bis anhin die Ausnahme sein, aber auf ausdrücklichen Wunsch der Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer möglich sein. Mit der Revision der ArGV 4 sollen die Vorschriften über die dem Plangenehmigungsverfahren unterstellten Betriebe angepasst werden.