Abgeschlossen
7. Dezember 2012 - 15. Februar 2013

Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen)

Neuer Artikel 12 Absatz 1<sup>bis</sup> ArGV 2 betreffend der Anzahl freier Sonntage für das Bodenpersonal der Luftfahrt (Art. 47 ArGV 2).
Quelle
fedlex.admin.ch

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