Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV)
Die Revision des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligatorische
Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) wurde vom
Parlament am 19. März 2010 verabschiedet. Vorwiegend regelt die AVIV die
Einzelheiten basierend auf dem neuen AVIG. Insbesondere werden die Dauer der
Wartetage festgelegt sowie verschiedene Regelungen zu Gunsten der von
Arbeitslosigkeit stark betroffenen Jugendlichen erlassen (Teilnahme von
Hochschulabsolvierenden an Berufspraktika während der Wartezeit, Anspruch auf einen monatlichen Unterstützungsbeitrag für Jugendliche, die an einem
Motivationssemester teilnehmen und Einarbeitungszuschüsse für junge Arbeitslose mit mangelnder Berufserfahrung bei erhöhter Arbeitslosigkeit).