Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt ein Anhörungsverfahren zur Revision folgender Verordnungen durch: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; Fremd- und Inhaltsstoffverordnung; Hygieneverordnung; Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln; Zusatzstoffverordnung; Verordnung über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse; Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser; Verordnung über Speziallebensmittel; Verordnung über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse; Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft; Verordnung über alkoholische Getränke; Verordnung über alkoholfreie Getränke; Verordnung über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln; Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt.
Ziele der Revision sind die Anpassung an den neusten Stand von Wissenschaft und Technik, die Aufrechterhaltung der Äquivalenz zum EU-Recht und die Vermeidung von Handelshemmnissen.