Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)
Für das elektronische Zivilstandsregister (Informatisiertes Standesregister «Infostar») soll entsprechend dem Anliegen der Kantone in Zukunft einzig der Bund verantwortlich sein. Diese Neuordnung wird den Betrieb und die Weiterentwicklung von Infostar vereinfachen. Zudem sollen künftig die Einwohnerdienste und das AHV-Register auf die Daten in Infostar zugreifen können. <br>
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll ferner die Führung des Grundbuchs aufgrund der AHV-Versichertennummer ermöglichen, um die Qualität und Aktualität der Grundbuchdaten zu verbessern. Heute sind nämlich in gewissen Fällen natürliche Personen (z.B. infolge Namensänderung) im Grundbuch nicht eindeutig bezeichnet. Schliesslich soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit ein Unternehmen im Rahmen des elektronischen Grundstückinformationssystem eGRIS in Zusammenarbeit mit den Kantonen Dienstleistungen erbringen kann. Verwirklicht werden sollen der Zugriff auf die Daten des Grundbuchs im Abrufverfahren, die Auskunft über Daten des Hauptbuchs, die ohne Interessennachweis einsehbar sind, sowie der elektronische Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt.