Abgeschlossen
9. November 2023 - 1. Februar 2024

Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Dies erfordert eine Änderung der Artikel 57 und 67b Absatz 1 und 2 RTVV.