Teilrevision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) / 1. Etappe; Spitalpräparate
Bei der Versorgung der Spitäler mit wichtigen Arzneimitteln bestehen derzeit gewisse Lücken. Eine Ursache sind die Bestimmungen des Heilmittelgesetzes, die nur teilweise den Bedürfnissen des Spitalsektors nach einer gesicherten Versorgung entsprechen. Die massgeblichen Bestimmungen sollen so angepasst bzw. ergänzt werden, dass die Versorgung der Spitalpatientinnen und Spitalpatienten mit Arzneimitteln deutlich vereinfacht wird.