Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG)
(Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten)
Mit der Revision des WZG soll die Umtauschfrist ab der 6. Serie aufgehoben werden. Das Publikum hat die Sicherheit, dass zurückgerufene Noten jederzeit bei der Nationalbank umgetauscht werden können. Damit wird eine Angleichung an die Umtauschregimes der bedeutenden Währungen erreicht.