Abgeschlossen
1. Dezember 1999 - 29. Februar 2000

Transplantationsgesetz

Das Gesetz wird den Bereich der Transplantationsmedizin erstmals in der ganzen Schweiz einheitlich und umfassend regeln. Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen.
Quelle
fedlex.admin.ch

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