Verbot der öffentlichen Verwendung von Symbolen des Nationalsozialismus
Motion 23.4318 RK-S «Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen»
Mit der Schaffung eines Verbots der öffentlichen Verwendung von Symbolen des Nationalsozialismus wird die erste Etappe der Motion 23.4318 der Rechtskommission des Ständerats umgesetzt. Bis anhin ist das blosse Verwenden oder Tragen von Zeichen des Nationalsozialismus in der Öffentlichkeit, das weder der Verbreitung einer Ideologie noch zur Diskriminierung oder Herabsetzung einer Person/Personengruppe dient, straflos. Das soll sich mit diesem Gesetzesprojekt nun ändern.